Quelle: 20 Minuten 07.07.2020

 

Kommentar: Corona heisst auch Maskenpflicht. Wieviele Einschränkungen wir in den letzten Wochen auch hinnehmen mussten, all das kostete nichts – ausser „Nerven“.

Nun kommt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Dies wird wohl nicht der einzige Ort sein, in welchem wir künftig eine Maske zu tragen haben.

Nun haben doch tatsächlich einige Institutionen schon laut geschrien, wer denn nun die Masken für die Sozialhilfebezüger und Bezüger von Ergänzungsleistungen zahlen soll. Es geht doch nicht und kann nicht sein, dass diese Menschen die Kosten von ihrem Lebensbedarf zu zahlen haben.

Um hier meine Meinung dazu besser verständlich zu machen, will ich ein wenig ausholen. Der Grundbedarf bei Sozialhilfeempfängern liegt bei Fr. 986.00 im Monat für eine Einzelperson und der Lebensbedarf bei Bezügern von Ergänzungsleistungen bei Fr. 1’620.83 im Monat für eine Einzelperson in der Wohnung lebend.

Auf diese zwei Gruppen will ich nun hinaus. Wenn Sozialhilfeempfänger öffentliche Verkehrsmittel nutzen, um sich für Arbeitsstellen zu bewerben oder diese nutzen, um ihre Situation zu verbessern, um aus der Sozialhilfe weg zu kommen, dann ist es auch möglich, sich über die Sozialhilfe solche Kosten decken zu lassen (situationsbedingte Mehrkosten nennt man das). Das gilt ja auch für die Fahrkosten.

Wenn Fahrten zu Ärzten, in den Spital usw. die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden, werden diese Kosten mit Sicherheit auch vergütet.

Menschen mit einer Rente, die Ergänzungsleistungen erhalten und Zuhause wohnen, erhalten schon einen wesentlich höheren Lebensbedarf. Altersrentner haben eine Vergütung auf die Fahrkosten. Sie alle zahlen keine TV-Gebühren und haben noch andere Vergütungen, die ihnen zustehen. Von daher ist der Lebensbedarf netto noch höher. Weshalb sich nun diese Personengruppe die Kosten für Masken nicht leisten kann, erschliesst mir nicht.

Vor allem aber: Kosten von Fr. 35.00 für 50 Stück Masken werden in mehreren Läden nicht verlangt, ausser man will diese unbedingt in der Apotheke kaufen. Ergo gilt für 50 Fahrten ein Zuschlag von Fr. 0.70. Wenn ich mir zwei Stoffmasken leiste, zahle ich hier z.B. pro Stück Fr. 15.00. Habe somit einmalige Ausgaben von Fr. 30.00 und kann diese waschen, bügeln und wieder tragen.

Weshalb sollen diese Gruppen von Menschen den Geringverdienern, die weder in der Sozialhilfe sind noch Ergänzungsleistungen zur Rente erhalten besser gestellt werden? Es wird mit Bestimmtheit situationsbedingt entschieden werden, dass zusätzliche Ausgaben für die Masken vergütet werden.

Von daher verstehe ich diese Forderungen nicht und bin der gleichen Meinung wie Herr Illes.

Man kann doch nicht immer überall irgendwas erwarten und wenn es dann nicht kommt, der Meinung sein, man werde diskriminiert. Es gibt nun mal im Leben Situationen in denen wir alle einfach mal innehalten sollten und nach Lösungen suchen, die wir selber finden können – und zwar ohne Hilfe vom Staat! Ich denke hier an die Hilfe zur Selbsthilfe (wie nähe ich mir eine Maske, Nachbarschaftshilfe, z.B. kleine Läden, die Stoffmasken verkaufen, usw.)

Ja, nebst der Maskenpflicht in Zeiten von Corona sollten wir uns alle – und damit meine ich alle – mal auch wieder an die Pflicht der Solidarität untereinander erinnern. Wir alle können helfen und Forderungen dieser Art sind kontraproduktiv.