Quelle: eidg. Bulletin, 20.07.2020

 

Kommentar: Die Ergänzungsleistungen erfahren ab 2021 eine grosse Revision. Vieles wird wesentlich komplizierter werden und es wird für die Fachstellen auch wesentlich mehr Arbeit geben.

Wenn ich dann aber eine solche Frage lese von einer Politikerin, dann stellen sich mir die Nackenhaare!

Mir ist klar, dass jeder von uns in seinem Bereich die Fachfrau bzw. der Fachmann ist. Da kann nicht erwartet werden, dass, wie in diesem Beispiel, die neue Gesetzgebung der Ergänzungsleistungen 2021 in jedem Detail bekannt ist. Daher sind die Fragestunden auch ein wirklich probates Mittel.

Nun kommt mein „aber“: schon in der alten Gesetzgebung wie in der neuen geht klar hervor, dass ein Vermögensabbau, der begründet ist, akzeptiert werden muss! Das ist auch logisch, denn der Staat kann nicht in meine „Freiheit“ eingreifen, wie ich mein Vermögen nutze, ausser ich verschenke es und will dann vom Staat eine Unterstützung! So weit sind wir zum Glück noch nicht, wenn auch sehr nahe dran, wenn ich das Gesetz der Ergänzungsleistungen und dessen Ausführungen per 2021 betrachte.

Die Schwiz ist ein Staat, der sehr darauf bedacht ist, dass seine Bewohner auch die Weiterbildungen machen können, die sie wollen – ja sogar nicht unbedingt weiterbringen beruflich, aber sicherlich privat. Dafür haben wir mehr als genug Angebote.

Nun soll ein Rentner mit einer Weiterbildung bestraft werden, indem ihm ein Vermögen angerechnet wird, das er nicht mehr hat, weil er eine Weiterbildung gemacht hat?

Nebenbei bemerkt, weder IV-Rentner noch AHV-Rentner würden eine Weiterbildung machen, die zehntausende von Franken kosten würde – und Eltern sind nicht verpflichtet, dem Kind eine Weiterbildung zu finanzieren, wenn diese die Erstausbildung beendet hat. Das nämlich wäre der einzige Fall, indem ein solches „verschenktes“ Vermögen angerechnet werden würde – und auch diese Anrechnung würde marginal ausfallen.

Unglaublich, dass solche Fragen beantwortet werden müssen – man bedenke – auf Kosten der Steuerzahler!