Quelle: BernerOberländer 13.07.2020

 

Kommentar: Wie kann ich ein Gesetz umgehen und Geld vom Staat beantragen und erhalten? Rückerstattung von Ergänzungsleistungen ab 2021 umgehen?

Es werden nun Tipps gegeben, wie das machbar ist. Unglaublich!

Das war das erste, was mir durch den Kopf gegangen ist, als ich heute einige Artikel in den Zeitungen gelesen habe. Diese Ratschläge kommen dann noch von Institutionen!

OK, in dem verlinkten Artikel sind dann auch noch fehlerhafte Informationen weitergegeben, die ich nun aber nicht kommentieren will.

Mit geht es um den Kerninhalt.

Nun haben wir eine Sozialversicherung (Ergänzungsleistungen) und nein, es ist gesetzlich gesehen keine Sozialhilfe für Rentner, auch wenn sie sich immer mehr dahinbewegt. Diese wird per 01.01.2021 mit einer grundlegend überarbeiteten Gesetzgebung in Kraft treten. Es wird viele neue und gute Vorschriften geben, aber auch Vorschriften, die nicht allen gepasst haben, wie z.B. die Rückerstattung der Ergänzungsleistungen im Todesfall.

Nun kommen „Berater“ und Institutionen und geben öffentlich Ratschläge, wie dieses Gesetz umgangen werden kann!

Da kann ich echt nur noch sagen „geht’s noch!“

Diese Sozialversicherung wird immer wichtiger werden für uns alle. Die Heimkosten werden, wie die Prämien der Krankenkassen, immer weiter steigen und da wird auch der Mittelstand mit den Renteneinnahmen trotzdem Ergänzungsleistungen benötigen, um die Heimkosten zu zahlen.

Nun wurde festgelegt, dass bei einem Vermögen von über Fr. 100’000.00 (Alleinstehende, Ehepaare das Doppelte) kein Anspruch auf diese Leistungen besteht (Liegenschaften werden nicht berücksichtigt). Sollte ich nun diese Leistungen benötigen und mein Vermögen liegt über Fr. 40’000.00, also z.B. bei Fr. 70’000.00 wenn ich sterbe, so sind meine Erben verpflichtet, den Anteil, der über den Fr. 40’000.00 liegt, an den Statt zurückzahlen, sollten mein erhaltener Betrag an Ergänzungsleistungen höher sein. Andernfalls wird nur der erhaltene Betrag zurückgefordert.

So weit so gut. Als Steuerzahler, der ich ja bin, nachvollziehbar, denn die Ergänzungsleistungen sind zu 100% von den Steuern finanziert. Nun sollen Erben ein Vermögen erben, das sich Bezüger von Ergänzungsleistungen einigermassen erhalten konnten (es wird nur 1/5 des übersteigenden Vermögens als Einnahme berücksichtigt bei der Berechnung).

Wie eigenartig dies auch scheint, bis anhin war das der Fall. Ergänzungsleistungen waren nur im Fall des ungerechtfertigten Bezuges rückerstattungspflichtig. Erben erhielten das gesamte Erbe.

Dies wurde nun mit der Revision korrigiert. Schon stehen sogenannte Berater und Institutionen da und erteilen die Ratschläge, wie genau das umgangen werden kann.

Mit solchem Verhalten schadet man dem Land, dem Steuerzahler und allen Menschen, die versucht haben, hier eine gewisse Gerechtigkeit walten zu lassen.

Immer wieder werden Sozialhilfebezüger verunglimpft, Bezüger von Ergänzungsleistungen an den Pranger gestellt (hättet halt sparen sollen, die brauchen kein Auto) – nun sollen genau diese Rentner ihr Geld verschenken, damit die Erben was davon haben – obwohl der Staat finanziell Hilfe geleistet hat…

… in der Arbeitslosenversicherung werden von GmbH-Besitzern Beiträge bezahlt, aber Anspruch auf Leistungen haben sie keine – sie könnten ja betrügen…

…was machen diese Bezüger von Ergänzungsleistungen, die diesen Ratschlägen folgen?