Quelle: Luzerner Zeitung, 03.05.2020
Kommentar: Als Fachfrau verstehe ich nicht, weshalb die zuständige Stelle kein hypothetisches Einkommen gemäss der Gesetzgebung angerechnet hatte.
Einerseits wäre die Rückerstattung weniger hoch ausgefallen und vor allem sind auch diese Mittel Anreize, ehrlich zu sein und veränderte finanzielle Verhältnisse zu melden.