Quelle: Südostschweiz, 29.06.2020

 

Kommentar: Hier ist wieder mal ein sehr guter und neutraler Artikel, der lesenswert ist für Paare im Konkubinat.

Es besteht immer das Problem bei Paaren im Konkubinat und nicht eingetragenen Partnerschaften, dass es zu grossen Problemen kommen kann, wenn eine Sozialversicherung Leistungen entrichten sollte.

Der Partner ist dann „ein guter Freund“, aber er oder sie werden nicht berücksichtigt werden, wenn Leistungen gesprochen werden.

Daher gilt es vorzusorgen. Im Artikel wird kurz und gut beschrieben, was möglich ist. Sie werden von einem „Vertrag“ lesen.

Mir ist klar, dass es zwischen Paaren sehr schwierig ist, wenn Verträge aufgestellt werden müssen. Natürlich hat dies einerseits mit dem Vertrauen in die Beziehung zu tun, aber auch mit dem „sich-auseinandersetzen“ mit einer eventuellen Situation in späteren Jahren.

Aber jeder sollte sich bewusst sein, dass ohne einen solchen Vertrag sein Partner nicht abgesichert ist. Genau das aber wollen wir doch verhindern in einer Partnerschaft.

 

Trotzdem gilt – bitte nie einen Vertrag vergessen. Dieser ist vor allem für Aussenstehende verbindlich. Wir sehen das auch in einem Vorsorgeauftrag oder der Patientenverfügung.

Habe ich solche nicht ausgefüllt, wird ganz sicher nicht mein Partner entscheiden können – das obwohl er mich am besten kennen wird.

Auch wenn wir in jjungen Jahren nicht daran denken, irgendwann werden Erben dastehen. Wenn ich nicht will, dass es zu Streitereien kommt, dann sind auch Erbverträge bindend, sofern sie das Erbrecht nicht verletzen. Natürlich, Verstorbenen kann es egal sein, aber ich galube nicht daran, dass es den Verstorbenen egal war, als sie lebten und ihrem Partner etwas vermachen wollten und das dann nicht möglich sein wird.

Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, bitte auch nie vergessen, diesen, je nach Vertragsart, notariell beglaubigen zu lassen und an den richtigen Orten zu hinterlegen.

Darum kann ich nicht raten, die Verträge nie zu vergessen – für welchen Fall auch immer!