Quelle: NZZ am Sonntag 02.05.2020

 

Kommentar: Es darf nicht vergessen werden, dass auch die Arbeitnehmer der SBB und allen öffentlichen Betrieben Beiträge an die Arbeitslosenkasse zahlen.

Wenn diese Betriebe keine Entschädigung beziehen dürfen, dann fällt das auf uns Steuerzahler zurück.

Es ist doch unglaublich. Da gibt es Betriebe, die SBB, die öffentlichen Betriebe und die Arbeitnehmer in arbeitgeberähnlichen Funktionen, die zahlen Monat für Monat in die Arbeitslosenkasse die Prämien ein. Sie erhalten aber keine Leistungen daraus, weder Kurzarbeit noch sonstige Beratungen.

Man muss ich das mal vorstellen – da werden Prämien für eine Versicherung bezahlt, um einen Schaden abzusichern. Tritt der Schaden ein, werden keine Leistungen bezahlt!

Weshalb müssen diese „Zweige“ denn überhaupt Beiträge leisten? Weshalb werden diese nicht ausgeklammert, wie es in vielen Sozialversicherungen möglich ist?

Gerade in Zeiten wie diesen zeigen sich die Schwächen der Sozialversicherungen ungeschönt auf. Einzelfirmeninhaber, die nie einen Beitrag in die Arbeitsosenkasse bezahlt haben, erhalten aus der EO-Kasse grosse Beträge – Betriebe, die immer Beiträge bezahlt haben, gehen leer aus oder erhalten für sehr kurze Zeit einen Betrag, der ganz knapp über dem sozialrechtlichen Existenzminimum ist.

Die Arbeitnehmer in arbeitgeberähnlichen Funktionen (also GmbH-Besitzer, die für ihre eigenen Firma arbeiten), wird sehr bald der Hahn zugedreht werden und da heisst es dann „wir helfen allen“.

Purer Hohn – nenne ich das. Was können Firmen dafür, wenn sie ihre Arbeit nicht mehr anbieten können, weil durch die Entscheide der Politik diese nicht mehr ausgeführt werden dürfen? Nein, nicht können – nicht dürfen? Das ist doch genau der Punkt, der in der Verordnung der Kurzarbeit aufgeführt ist. Versichert wären sie – erhalten werden sie Leistungen, die zum Sterben zuviel sind, aber zum Leben zu wenig!

Ganz am Schluss wird es den Steuerzahler treffen, denn dieser wird über die Sozialhilfe an eben diese Menschen, zur Kasse gebeten. Dieser Steuerzahler aber hat selber schon seine Beiträge an die Arbeitslosenkasse geleistet.

Also wird diese doppelt zur Kasse gebeten – ich denke, das ist einzigartig in der Schweiz – und beschämend!