Quelle: NZZ, 02.06.2020
Kommentar: Leider wissen das die wenigsten Arbeitnehmer, dass sie nicht tatenlos zuschauen müssen, wenn der Arbeitgeber z.B. die Pensionskasse wechseln will, wie hier in diesem Fall.
Tatsächlich rate ich immer, sich beraten zu lassen, wenn Arbeitnehmer nicht einverstanden sein, wenn der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse grundlegend ändern will oder sogar kündigen.
Ich will hier auch einmal an die Arbeitnehmer appellieren, nicht immer nur zuzuschauen, wenn die Arbeitgeber Änderungen vornehmen. Mir ist durchaus bewusst, dass die Themen der Sozialversicherungen teilweise kompliziert sind.
Aber dafür gibt es gute Fachleute, die gerne alles erklären und beratend zur Seite stehen können. Sollte die Arbeitnehmer nicht alleine mit den Arbeitgebern reden wollen, können auch diese Fachleute mit in Besprechungen kommen.
Es ist doch grundsätzlich immer ein Miteinander. Es bringt nichts, die Faust im Sack zu machen und zu schimpfen. Lässt man es zu, dass entschieden wird und die Möglichkeit bestanden hätte, mitreden und -entscheiden zu können und man hat es nicht wahr genommen – dann sollte der Entscheid akzeptier werden – ohne Wenn und Aber.
Darum – reden Sie mit und beteiligen Sie sich an den Entscheidungen, die Sie direkt betreffen.
Das gilt nicht nur für die Pensionskasse, nein das gilt für alle Versicherungen, die für uns obligatorisch sind und wo wir Beiträge bezahlen.
Wichtig im Ganzen ist nie zu vergessen, dass das Obligationenrecht in gewissen Punkten zwingende Artikel hat. In diesen aber besteht immer ein Ermessenspielraum. Nutzen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese und finden sich in der Mitte, dann ist allen geholfen.