Quelle: Basler Zeitung, 11.06.2020
Kommentar: Ich finde das wieder einmal ein sehr guter und ausgeglichener Artikel.
Viel Beachtung muss man dem 2. letzten Absatz schenken.
Wer sich dafür entschliesst, die Gelder der Pensionskasse gesplittet in Rente und Kapital zu beziehen, sollte sich, wenn er das Kapital anlegen will, unbedingt fachlichen Rat holen.
Es ist definitiv davon abzuraten, selber das Kapital anlegen zu wollen oder gar an der Börse zu spekulieren. Das eingesetzte Kapital wird mit grosser Wahrscheinlichkeit verloren gehen.
Das hätte dann grosse Folgen, wenn Rentner zum Lebensunterhalt die Ergänzungsleistungen benötigen würden. Ein Vermögen, das jährlich um mehr als Fr. 10’000.00 tiefer ausfällt, muss begründet werden. Dies wird durchschnittlich betrachtet, nebenbei erwähnt.
Wenn dann der Grund des verspekulierten Kapitals angeführt wird, dann wird dieses Vermögen in der Berechnung eines Anspruches auf Ergänzungsleistungen angerechnet werden, auch wenn dieses nicht mehr vorhanden ist.
Ein Kapital kann auch für die Errichtung einer Leibrente genutzt werden. Dies ist ein probates Mittel, das uns erlaubt, monatlich eine Rente zu erhalten. Klar, auf das Kapital hat man meist keinen Zugriff mehr, ausser bei einem Rückkauf, dann aber wird eine Teil des Kapitals verloren.
Eine solche Leibrente oder Kapital kann aber auch auf Erben übergehen. Darum ist diese Rentenart wirklich auch zu prüfen.
Wir sehen also, es gibt gute Gründe, weshalb bei der Pensionskasse Rente und – oder Kapital bezogen werden kann. Je nach Lebenssituation ist es sogar zu empfehlen, Rente und Kapital zu beziehen.
Es ist einzig sehr wichtig, sich grundlegend beraten zu lassen.