Quelle: Beobachter, 06.02.2019
Kommentar: Der Artikel ist zwar schon ein wenig älter, trotzdem aktueller denn je. Es stellt sich die Frage, bis wann lohnt es sich – und kann man überhaupt – nach der Pensionierung weiterhin in die Säule 3a einzahlen.
Ja, grundsätzlich sind Einzahlungen bis zum 70. Altersjahr bei den Männern und bis zum 69. Altersjahr bei den Frauen möglich. Nur lohnt es sich eher nicht – oder doch?
Wenn die AHV-Rente-Rente bezogen wird und wir trotzdem teilweise erwerbstätig bleiben, dann ist es auch noch wichtig zu schauen, wie das Steuergesetz des jeweiligen Wohnkantons sich gestaltet.
Grundsätzlich kann die Frage erstmal mit „nein“ beantwortet werden. Der aufgeführte Artikel verdeutlicht dies sehr gut.
Wenn man aber die AHV-Rente um fünf Jahr aufschiebt, die Rente der Pensionskasse bezieht oder auch gar keine Rente (bei Einzelfirmen meist der Fall), dann empfehle ich dringend, diese Frage zu klären.
Auch wenn der Altersabzug nicht mehr hoch ist, so kann, je nach Kanton, vom Erwerbseinkommen ein Teil des einbezahlten Kapitals in die Säule 3a abgezogen werden.
Im Gegenzug wird dann die Rente oder das Kapital aus der Säule 3a auch entsprechend höher.
Es kann also grundsätzlich gesagt werden, dass je nach Wohnsitzkanton und je nachdem, ob eine Rente der Pensionskasse bezogen wird oder nicht, es zu empfehlen ist, weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzuzahlen.
Nicht ausser Acht gelassen werden darf aber der Bezug der ordentlichen AHV-Rente. Wird diese aufgeschoben, so werden beide Renten, AHV und Säule 3a, entsprechend höher.
Beim Bezug einer Rente der Pensionskasse und dem Aufschub der AHV-Rente, mit weiterem Erwerbseinkommen stellt sicher aber finanziell gesehen die Fragen, was es bringt, in die Säule 3a einzuzahlen.
Steuerlich wird es je nach Kanton nicht viel bringen – für das künfite Renteneinkommen aber wohl.
Daher ist eine gute Beratung auf die Frage, Säule 3a – weiterhin einzahlen, unabdinglich. Andernfalls wird es so kommen, dass am Schluss für fünf Jahre mehr Steuern bezahlt worden sind, als dass dann die Rente oder das Kapital der Säule 3a erhöht ist.