Quelle: Finanz und Wirtschaft, 17.07.2020

 

Kommentar: Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose – ein gutes Instrument oder nicht? Da streiten sich die Fachleute seit Monaten.

Der Kommentar beleuchtet die ganze Angelegenheit gut – meines Erachtens mit einigen Löchern.

Als erstes muss festgehalten werden, dass auch die Ergänzungsleistungen rein mit Steuergeldern finanziert werden – als mitnichten nicht mit Beiträgen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern!

Ob diese neue „Versicherung“ (das ist immer so seine Sache, denn eine Versicherung beinhaltet grundsätzlich Beitragszahler, was auch hier nicht der Fall ist und, wie bei den Ergänzungsleistungen, ist es meiner Meinung nach ein „Zwitter“, also eine Mischung zwischen Versicherung und Sozialhilfe.

Ich gehe mit dem Kommentator nicht einig, wenn er meint, dass der Bund in die Hoheitsgebiete der Kantone und Gemeinden greift mit dieser Versicherung – im Gegenteil.

Wenn der Bund nicht fähig ist, die Sozialpartner dahin gehend zu animieren, auch die älteren Menschen im Arbeitsprozess zu belassen, meinetwegen mit Anreizen in der Pensionskassenversicherung, dann ist das dessen Sache, dafür zu schauen, dass die Gemeinden und Kantone entlastet sind.

Es kann doch einfach nicht angehen, dass Menschen, die das ganze Leben gearbeitet haben, im Alter bezüglich der Versicherungen teuer sind, dann auf der Strasse stehen und noch von der Sozialhilfe abhängig werden. Ja, es wäre ein leichtes, Arbeitgeber darin zu bestärken, die „Alten“ zu halten, damit auch Fachwissen weitergegeben werden kann.

Es wäre ein Leichtes, Arbeitgeber hervorzuheben, die genau diesen Schritt gehen – aber nein, es wird die neue Sozialversicherung der Überbrückungsrente eingeführt.

Dass da die Befürchtungen gross sind, dass diese Versicherung wesentlich mehr Ausgaben generieren wird, als bisher angenommen, ist nachvollziehbar und auch anzunehmen.

Dass diese neue Versicherung aber auch grosse Ungerechtigkeiten hervorbringt, davon spricht niemand. Einerseits wird immer propagiert, dass auch eine gewisse Eigenverantwortung von uns zu erwarten ist, damit wir im Alter finanziell abgesichert sind – werden wir aber arbeitslos und ausgesteuert, soll zuerst das Vermögen zu einem grossen Teil aufgebraucht werden, bevor diese Überbrückungsrente beantragt werden kann.

Nachvollziehbar, denn wer will schon die alten Arbeitslosen finanzieren? Wieso eigentlich nicht die Verursacher, die unter dem Deckmantel der „Reorganisation“ eine Verjüngungskur vollziehen, um dann mehr Dividenden ausschütten zu können (um es mal provokativ zu sagen)?

Für jede Person, die im Alter von 55 oder älter entlassen wird, muss ein – hoher – Beitrag in die Kasse bezahlt werden. Wäre ein Anfang oder?