Quelle: NZZ, 01.09.2020

 

Kommentar: Es geht hier um die Umverteilung der Kosten im Bereich der Zusatzleistungen.

Die Zusatzleistungen im Kanton Zürich setzen sich auch den bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen, den kantonsrechtlichen Beihilfeleistungen und den kommunalen Gemeinde- und Heimkostenzuschüssen zusammen.

Nun, wie schon aus der oben erwähnten Zusammensetzung zu sehen, haben die Gemeinden ausser bei den Gemeindezuschüssen (die nur ca. 40 Gemeinden kennen) und den Heimkostenzuschüssen (die noch ca. 5 bis 10 Gemeinden kennen) kein Mitspracherecht, was die Gesetzgebung betrifft. Sie führen Bundes- und Kantonsrecht aus.

Aber – die Gemeinden mussten bis anhin an diese Gesamtkosten (die Gemeinde- und Heimkostenzuschüsse ausgenommen) 56 % tragen.

Dies soll nun geändert werden und dafür müssen wir an die Urnen am 27.09.2020. Wie in den letzten Tagen über zu lesen war, auch bei der NZZ, geht es um einen Betrag von rund 200 Millionen Franken.

Dieser Betrag müsste der Kanton Zürich neu finanzieren und die Gemeinden damit entlasten.

Nun, ich bin seit 30 Jahren in diesem Bereich tätig. Darum weiss ich darüber sehr gut Bescheid. Wenn nun der Bund das Gesetz der Ergänzungsleistungen (ELG) anpassen wollte, so konnten die Kantone natürlich mitreden – im Fall vom Kanton Zürich meist erfolglos. Ich habe Jahr für Jahr die Farce mitbekommen, in welchem der Kanton Zürich beim Bund erfolglos vorstellig wurde, die Mietzinspauschalen zu erhöhen. Am Schluss hatten die Gemeinden die Kosten zu tragen.

Bis vor ein paar Jahren kannten viele Gemeinden im Kanton Zürich noch die Mietzinszuschüsse. Mittlerweile sind diese abgeschafft – zu Lasten der Sozialhilfe. Wer kann schon eine Wohnung mieten für maximal Fr. 1’100.00 inkl. Nebenkosten im Monat? Wir wissen mittlerweile, dass es immer mehr Rentner gibt, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind – die Mietzinse aber haben sich grossartig verändert. Dieser Betrag wird bei den Berechnungen eines Anspruches auf Ergänzungsleistungen maximal berücksichtig für Einzelpersonen, bei Ehepaaren oder Einzelpersonen mit Kindern wird ein Betrag von Fr. 1’250.00 inkl. Nebenkosten im Monat berücksichtigt.

Mit der Reform der Ergänzungsleistungen 2021 ändert sich dies (in einer komplizierten Form), aber die Beträge werden nicht sehr viel höher sein.

Grundsätzlich sollte man nie ausser Acht lassen – wer zahlt befiehlt – also bitte, dann sollen Bund und Kanton sich die Kosten teilen und die Gemeinden entlasten. Die Abstimmung aber sieht vor, dass die Gemeinden weiterhin 30% der Ausgaben tragen und da mokiert sich Herr Stocker darüber?

Er fragt, woher das Geld kommen soll, der Kanton habe diese Gelder nicht? Das wird früher oder später zu einer Erhöhung der Steuern führen, klar – aber bei den Gemeinden hoffentlich zu einer Senkung.

Das ist eine Umverteilung der Kosten im Bereich der Zusatzleistungen, die am Schluss für uns Steuerzahler ein Nullsummenspiel sein wird, aber der Kanton da eventuell endlich die Auswirkungen seines Nichthandelns beim Bund mit den Zahlen schwarz auf weiss sehen wird.

Oder aber der Kanton Zürich nimmt endlich die Führung in die Hand und wird beim Bund vorstellig, damit dieser die Kosten mehrheitlich für die Ergänzungsleistungen trägt – was beim Spruch – wer zahlt befiehlt – dann wieder stimmig wäre.

Dass die Gemeinden seit Jahren den Grossteil der Kosten tragen, das ist absolut widersinnig und muss geändert werden.