Leinenpflicht

Liebe Hündeler!

Schon bald ist der 01. April und das heisst für die Hundebesitzer im Kanton Zürich Leinenpflicht im Wald und bis zu 50 Meter nach dem Waldrand.

Der Grund ist die Brut- und Setzzeit der Wildtiere.

Wird der Spaziergang nun langweilig oder sogar eintönig? Keinesfalls! Es gibt so tolle Übungen und Spiele, die wir mit unseren Wauzis machen können, auch wenn sie an der Leine (egal welche Leine) sind.

Leinenpflicht bedeutet nicht, dass der Hund nun in seiner Freiheit sehr eingeschränkt ist.

Interessiert? Dann meldet Euch für den Kurs “Leinenführigkeit” an. Es wird nicht nur darüber gesprochen, wie der Hund angenehm an der Leine gehen kann. 😉

Liebe Grüsse

Vita

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